Am Dienstag, den 14. Oktober 2025 findet eine Mitgliederversammlung und eine Delegiertenversammlung
in der Stadthalle in Ettlingen (Friedrichstraße 14, 76275 Ettlingen) statt.
Die Einladung als PDF-Format zur Mitgliederversammlung findet Ihr hier.
Einlass: 18:00 Uhr; Beginn: 18:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Wolf-Ulrich Leonhardt
2. Beschluss/Abstimmung über Satzungsänderungen
3. Anträge
4. Schlusswort und Verabschiedung
Die Einladung erfolgt entsprechend § 4.1.2 und 4.1.3 der Vereinssatzung. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der SSV Ettlingen 1847 e. V.
Hinweis: Anträge zu Punkten, die nicht in der Tagesordnung aufgeführt sind, werden nur behandelt, wenn sie schriftlich bis Samstag, den 11. Oktober 2025 beim Vorstand (SSV-Geschäftsstelle: Am Stadion 8, 76275 Ettlingen) eingereicht worden sind § 4.1.3.
Anmerkung: Die vollständige Fassung der geplanten Satzungsänderung ist auf der Homepage der SSV Ettlingen (hier) veröffentlicht. Zusätzlich kann sie während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle (Am Stadion 8, 76275 Ettlingen) eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne per E- Mail zu.
Die Einladung als PDF-Format zur Delegiertenversammlung findet Ihr hier.
Einlass: 19:30 Uhr; Beginn: 20:00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Wolf-Ulrich Leonhardt
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorstands im Sinne § 26 BGB
4. Bericht des Finanzreferats
5. Bericht der Rechnungsprüfer
6. Entlastung des Vorstands im Sinne § 26 BGB
7. Wahlen
a. Vorstand (§ 26 BGB, mindestens 3 höchstens 5 Personen)
b. Beirat (maximal 6 Personen)
c. Zwei Rechnungsprüfern
d. Beisitzer (bis zu 5 Personen)
8. Bestätigung des von der Jugendversammlung gewählten Jugendreferenten.
9. Anträge
10. Schlusswort und Verabschiedung
Die Einladung erfolgt entsprechend § 4.2.2 und § 4.2.3 der Vereinssatzung. Stimmberechtigt sind die geladenen Delegierten der einzelnen Abteilungen, Vorstände inklusive Beisitzer, Beiratsvorsitzende sowie Jugendreferent. Mitglieder der SSV dürfen ohne Stimmrecht an der Delegiertenversammlung teilnehmen.
Laut Satzung § 4.2.6 ist die Delegiertenversammlung nur beschlussfähig, wenn mehr als 50% der Delegierten (im Verhinderungsfall ist die Vertretung eines Ersatzdelegierten zulässig) anwesend sind. Wird die Delegiertenzahl nicht erreicht, so muss die Versammlung neu einberufen werden. Wir bitten deshalb um vollzähliges Erscheinen. Alle Delegierten werden gebeten ein Ausweisdokument zur Delegiertenversammlung mitzubringen.
Hinweis: Anträge zu Punkten, die nicht in der Tagesordnung aufgeführt sind, werden nur behandelt, wenn sie schriftlich bis Samstag, den 11. Oktober 2025 beim Vorstand (SSV-Geschäftsstelle: Am Stadion 8, 76275 Ettlingen) eingereicht worden sind § 4.1.3.
Mit sportlichen Grüßen
Wolf- Ulrich Leonhardt
1. Vorsitzender SSV Ettlingen 1847 e.V.