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Aktuelle Regelungen für den Sport

Informationen für MitgliederInnen der SSV Ettlingen zur aktuellen Corona-Verordnung (Stand 28.01.2022)

Liebe MitgliederInnen,

am 28. Januar 2022 ist eine veränderte Corona-Verordnung in Kraft getreten. Wichtig ist, dass der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan wieder gilt.
Aktuell befinden wir uns in der Alarmstufe I. Hier die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Teilnahme am Sportbetrieb (drinnen und draußen): 2G 
  • Für Zuschauer (drinnen und draußen): 2G
  • Die ÜbungsleiterInnen sind dazu angehalten euren Impfnachweis mit der CovPass App zu scannen. Somit ist nur noch der digitale Impfausweis gültig!! Bitte bringt diesen zur Sportstunde mit und zeigt ihn unaufgefordert dem Übungsleiter vor.
  • Eltern, die ihren Kindern nur kurze Zeit beim Umziehen helfen, dürfen ohne Kontrolle in das Gebäude. Wir bitten aber darum, dass sich Kinder, wenn möglich, selbst umziehen.
  • In den Schulferien entfällt das Sonderrecht für SchülerInnen und es kann nur mit einem negativen Schnelltestergebnis am Sportkurs teilgenommen werden.
  •  In geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Es muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht

Alle ausführlichen Informationen und Änderungen der Fassung vom 13.01.22 finden Sie hier: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport