Informationen für MitgliederInnen der SSV Ettlingen zur aktuellen Corona-Verordnung (Stand 13.01.2022)
Liebe MitgliederInnen,
es gibt eine neue Corona-Sport-Verordnung und wir bitten euch diese zu beachten. Im Folgenden sind die wichtigsten Dinge für euch zusammengefasst:
- Teilnahme am Sportbetrieb: 2G+ (Ausgenommen von Tests sind geimpfte Personen, deren Nachweis des vollständigen Impfschutzes nicht länger als 3 Monate zurück liegt, genesene Personen, deren PCR-Nachweis nicht länger als 3 Monate zurück liegt, geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder Personen, für die keine Empfehlung der ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht)
- Für Zuschauer gilt ebenfalls 2G+
- Die ÜbungsleiterInnen sind dazu angehalten euren Impfnachweis mit der CovPass App zu scannen. Somit ist nur noch der digitale Impfausweis gültig!! Bitte bringt diesen zur Sportstunde mit und zeigt ihn unaufgefordert dem Übungsleiter vor.
- Eltern, die ihren Kindern nur kurze Zeit beim Umziehen helfen, dürfen ohne Kontrolle in das Gebäude. Wir bitten aber darum, dass sich Kinder, wenn möglich, selbst umziehen.
- In den Schulferien entfällt das Sonderrecht für SchülerInnen und es kann nur mit einem negativen Schnelltestergebnis am Sportkurs teilgenommen werden.
- Wir möchten vorab darauf hinweisen, dass für alle Jugendlichen ab 12 Jahren, für die es eine Impfempfehlung gibt, die derzeitige Sonderregelung für SchülerInnen voraussichtlich ab dem 31.01.22 entfällt. Genauere Informationen folgen, wenn wir dazu genaueres wissen.
- In geschlossenen Räumen besteht Maskenpflicht. Es muss eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) getragen werden. In begründeten Fällen ist auch eine medizinische Maske zulässig. Während der Sportausübung besteht keine Maskenpflicht